I. Kosten
Meine Entgelte richten sich grundsätzlich nach den aktuellen Entgeltgrenzen der Angebote zur Unterstützung im Alltag unter Heranziehung der Vereinbarung nach § 89 SGB XI über die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen in Rheinland-Pfalz.
Aktueller Stundensatz: 43,55€ inkl. 19% USt.. Hausbesuchspauschale pro Besuch: 8,24€ inkl. 19% USt..
Darin enthalten sind alle Kosten für: die direkte Begleitung sowie Fahrten auch in die weitere Umgebung, Tagesverpflegung, Anschaffungen für die praktische Arbeit, Weiterbildungskosten, Recherchen und das Verfassen diverser frei verfügbarer Informationen, Pflege dieser Website, diverse Vor- und Nachbereitungen, Dokumentationen, Gespräche mit Betreuern und/oder Angehörigen etc. pp..
Alles in Allem werden von einem Stundensatz ca. zwei Stunden Arbeit finanziert. Ich nehme mir also viel Zeit für meine Kunden, was dazu führt, dass ich nicht jeden Tag acht Stunden mit direkter Begleitung beschäftigt bin. Meine Arbeit umfasst zudem ein ganzes Spektrum an emotionalem Aufwand, der nicht am Fließband geleistet werden kann. Und ja, ich lasse auch mit mir reden, wenn das alles trotzdem zu viel ist.
Außerdem existieren – neben der rein privaten Finanzierung – die folgenden Möglichkeiten zur staatlichen Unterstützung, bei deren Beantragung ich auch gern behilflich bin:
II. Finanzierungsmöglichkeiten
Drei zentrale Möglichkeiten zur Finanzierung sind:
- Persönliches Budget nach § 29 SGB IX
- Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
- Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX
Diese Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen miteinander kombiniert werden. Angehörige sollten auf die Vermeidung von Doppelfinanzierungen achten.
III. Erläuterungen
1. Persönliches Budget – Erklärung und Antrag
Das persönliche Budget nach § 29 SGB XI ermöglicht Menschen mit Behinderung, selbst über die Verwendung von Leistungen zu entscheiden. Statt Sachleistungen erhalten sie einen Geldbetrag, den sie für Assistenz, Begleitung oder andere unterstützende Maßnahmen einsetzen können. Beantragt wird das persönliche Budget bei einem Rehabilitationsträger (z. B. Pflegekasse, Sozialamt, Rentenversicherung).
Weiterführende Informationen
- https://de.wikipedia.org/wiki/Persönliches_Budget
- https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/Persoenliches-Budget/persoenliches-budget.html
Musterformular
Antragsteller: Max Mustermann Anschrift: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt Versicherungsnummer: XXXXXX Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Gewährung eines Persönlichen Budgets gemäß § 29 SGB IX zur Finanzierung von Assistenzleistungen im Alltag im Zusammenhang mit einer demenziellen Erkrankung. Ich bitte um Kontaktaufnahme zur Abstimmung einer Budgetkonferenz und zur Klärung des weiteren Verfahrens. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
2. Entlastungsbetrag – Erklärung und Antrag
Auf einen Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege einen Anspruch. Der Entlastungsbeitrag kann u.a. eingesetzt werden für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI. Dazu zählen auch Alltagsbegleiter, Betreuungsangebote oder haushaltsnahe Dienstleistungen.
Information des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) von Rheinland-Pfalz:
»Für die Finanzierung steht zum 1. Januar 2025 ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von monatlich bis zu 131 Euro zur Verfügung. Ab dem Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI für die Finanzierung verwendet werden. Voraussetzung für die Kostenerstattung der Pflegekassen ist eine landesrechtliche Anerkennung der Angebote im Sinne des § 45a SGB XI. Zuständig für die Anerkennung ist in Rheinland-Pfalz die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier.«
Weiterführende Informationen
- https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeversicherung_(Deutschland)#Entlastungsbetrag
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/weitere-leistungen-und-angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag.html
Wie kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?
Die Nutzung erfolgt meist durch Erstattung nach Einreichung von Belegen bei der Pflegekasse. Es ist kein separater Antrag erforderlich, aber eine formale Anerkennung des Leistungserbringers gemäß § 45a Satz 2 SGB XI ist notwendig.
Hinweis
Derzeit bemühe ich mich um die erforderliche Anerkennung meiner Leistungen als nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für Rheinland-Pfalz (ADD). Bis zur erfolgten Anerkennung können meine Leistungen nicht über den Entlastungsbeitrag abgerechnet werden! Sobald diese Anerkennung erfolgt ist, wird dieser Hinweis entfernt.
Musterformular
Pflegekasse bei der XY-Krankenkasse Versicherungsnummer: XXXXXX Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reiche ich die beiliegenden Nachweise über die Nutzung von Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI ein und bitte um Erstattung der entstandenen Kosten. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
3. Eingliederungshilfe – Erklärung und Antrag
Auf Eingliederungshilfe gemäß Teil 2 des SGB IX haben Menschen mit wesentlichen Einschränkungen der Teilhabe (z. B. kognitive Einschränkungen infolge einer Demenz) einen Anspruch, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Leistungsumfang
Die Eingliederungshilfe kann Assistenzleistungen, Freizeitbegleitung, Alltagsstrukturierung und mehr umfassen. Sie ist einkommensabhängig, wobei es hohe Freibeträge bei ambulanter Hilfe gibt. Beantragt wird die Eingliederungshilfe bei einem Träger der Eingliederungshilfe (Sozialamt oder kommunaler Träger).
Weiterführende Informationen
- https://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungshilfe
- https://lsjv.rlp.de/themen/inklusion/eingliederungshilfe
Musterformular
An das Sozialamt Musterstadt Betreff: Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Eingliederungshilfe nach SGB IX Teil 2 zur Unterstützung der Teilhabe meiner an Demenz erkrankten Mutter im häuslichen Umfeld. Ziel ist eine begleitende Alltagsstrukturierung durch geeignete Assistenzpersonen. Bitte senden Sie mir die erforderlichen Antragsformulare zu. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
IV. Übersichtstabelle: Gegenüberstellung der Hauptleistungen
Kriterium | Persönliches Budget (§ 29 SGB IX) | Entlastungsbetrag (§ 45a SGB XI) | Eingliederungshilfe (SGB IX Teil 2) |
---|---|---|---|
Zweck | Selbstbestimmte Organisation von Hilfen | Entlastung pflegender Angehöriger | Teilhabe am Leben in der Gesellschaft |
Anspruchsberechtigte | Menschen mit (drohender) Behinderung | Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 | Menschen mit wesentlichen Teilhabeeinschränkungen |
Höhe | Individuell, je nach Bedarf | 125 €/Monat | Je nach Teilhabebedarf (Sach- oder Geldleistungen) |
Antrag notwendig? | Ja | Nein (automatischer Anspruch, Nachweis nötig) | Ja |
Leistungserbringer | Frei wählbar | Anerkannte Dienste oder Personen | Ambulante Dienste, Einzelpersonen, Wohneinrichtungen |
Flexibilität | Sehr hoch | Begrenzt durch Landesrecht | Mittel bis hoch, je nach Maßnahme |
Verwendung für Alltagsbegleitung? | Ja | Ja | Ja |
Vorrangregelung | Ersetzt andere Sozialleistungen (z. B. Pflegeleistungen) | Ergänzend | Ergänzend oder primär, je nach Lage |
Kombinierbar? | Ja, mit Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag etc. | Ja, mit Pflegegeld, Sachleistungen, Eingliederungshilfe | Ja, mit Pflegeleistungen und Persönlichem Budget (keine Doppelfinanzierung) |
Nachweispflicht | Budgetvereinbarung, Verwendungsnachweise | Belege bei Pflegekasse einreichen | Individuelle Leistungs- und Hilfeplanung |
Zuständige Stelle | Rehabilitationsträger (z. B. Pflegekasse, Sozialamt, Rentenversicherung) | Pflegekasse | Träger der Eingliederungshilfe (Sozialamt oder kommunaler Träger) |
Einkommensabhängig? | Nein | Nein | Ja (mit hohen Freibeträgen bei ambulanter Hilfe) |