In meiner Arbeit der Kognitionsassistenz ist auffällig, dass, neben dem anfangs immer unangemessenen Umgang mit der Erkrankung selbst, ein wesentlicher Belastungspunkt bei Angehörigen ihre eigene Unzulänglichkeit im Umgang mit der Situation ist, einhergehend mit der scheinbaren Unmöglichkeit, angemessen zu helfen. Man hat einfach keine Ahnung. Aber das ist nicht schlimm, sondern eine logische Folge der Tatsache, dass man nicht auf jede mögliche Situation vorbereitet sein kann.
Aus diesem Grunde empfehle ich Angehörigen, neben der umfassenden Bildung zum Thema, zunächst sich selbst Hilfe zu suchen. Denn wenn ich nicht weiß, wie ich mit dem Thema an sich umgehen kann, erscheint eine angemessene Hilfe für andere unwahrscheinlich. Dazu ist es hilfreich, sich die folgenden Fragen zu stellen:
1. Was verstört mich im Einzelnen an der Erkrankung des anderen?
2. Bin ich wirklich bereit, dem anderen beizustehen?
3. Erscheint es mir überhaupt möglich, dem anderen beizustehen?
Unter der Voraussetzung eines Ja für 2. und 3. muss zunächst eine entsprechende Veränderung des eigenen Lebens geplant werden und führt zur Frage:
4. Wer könnte mir bei der Beantwortung und Umsetzung der Antworten helfen?
Angemessene Hilfe bei Inkognition (zum Begriff siehe: Inkognition statt Demenz) ist keine einfache Sache und überfordert, ebenso wie reguläre Pflege, schnell jeden damit unmittelbar verbundenen Angehörigen ohne entsprechende Erfahrungen.
Natürlich liegt es von der Logik her auf der Hand, dass angemessene Hilfe für einen an Inkognition (Demenz) erkrankten Angehörigen nicht von jemandem geleistet werden kann, der weder im Thema steht noch über angemessene Hilfsmittel verfügt. Deshalb ist es immens wichtig, dass davon betroffene Angehörige ehrlich zu sich selbst sind, und die o.a. oder ähnliche Fragen zunächst für sich selbst beantworten und danach die Entscheidung treffen: wie geht es weiter?
Und dann muss man sich Hilfe suchen. Im Fall meiner Arbeit stelle ich immer wieder fest, dass Kognitionsassistenz nicht »nur« den an Inkognition erkrankten Menschen betrifft, sondern auch und gleichwertig die Angehörigen.