Demenzbegleitung: Zertifizierte Leistungen zur Alltagshilfe gemäß §§ 43b, 53b SGB XI mit Schwerpunkt Demenzbegleitung zu Hause und in Pflegeheimen in 76829 Landau, Landkreis Südliche Weinstraße, Landkreis Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis, Neustadt an der Weinstraße, Landkreis Bad Dürkheim. Kontakt: 0176/34 34 86 74; ed.ua1768997458dnal917689974582867@1768997458gnuti1768997458elgeb1768997458zneme1768997458d1768997458.

Kosten & Finanzierung

I. Kosten

Meine Entgelte richten sich grundsätzlich nach den aktuellen Entgeltgrenzen der Angebote zur Unterstützung im Alltag unter Heranziehung der Vereinbarung nach § 89 SGB XI über die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen in Rheinland-Pfalz.

Aktueller Stundensatz: 43,55€ inkl. 19% USt. zzgl. einer Hausbesuchspauschale pro Besuch: 8,24€ inkl. 19% USt.. Das Erstgespräch per Telefon – 0176/34 34 86 74 – ist kostenfrei.

Darin enthalten sind zunächst alle Kosten der direkten persönlichen Begleitung zzgl. einer telefonischen Begleitung/Krisenintervention im Bedarfsfall. Dazu kommen unsichtbare Kosten für eine Berufshaftpflicht, Fahrten auch in die weitere Umgebung, Tagesverpflegung, Anschaffungen für die praktische Arbeit, Weiterbildungskosten, Recherchen und das Verfassen diverser frei verfügbarer Informationen, Pflege dieser Website, diverse Vor- und Nachbereitungen, Dokumentationen, Gespräche mit Betreuern und/oder Angehörigen etc. pp. sowie alle Steuern und Sozialabgaben, die auf meine Arbeit anfallen und last but not least die Krankenversicherung.

Alles in Allem werden von einem Stundensatz ca. zwei Stunden Arbeit finanziert. Ich nehme mir also viel Zeit für meine Kunden, was dazu führt, dass ich nicht jeden Tag acht Stunden mit direkter Begleitung beschäftigt bin. Meine Arbeit umfasst zudem ein ganzes Spektrum an emotionalem Aufwand, der nicht am Fließband geleistet werden kann. Und ja, ich lasse auch mit mir reden, wenn das alles trotzdem zu viel ist.

Bei einer Vorausbuchung für mindestens 6 Monate gewähre ich gern die folgenden Pauschalangebote …

Aktuelle Pauschalangebote

Alle Angebote sind freibleibend. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Finanzierung.

1 Stunde pro Woche

Der folgende Pauschalpreis gilt inkl. 19% USt. pro Monat bei einer Buchung für mindestens 6 Monate und beinhaltet eine Stunde Betreuung pro Woche in Landau & näherer Umgebung.

200€

/pro Monat

Sie sparen den Näherungswert von 1 Stunde Begleitung im Monat.

2 Stunden pro Woche

Der folgende Pauschalpreis gilt inkl. 19% USt. pro Monat bei einer Buchung für mindestens 6 Monate und beinhaltet zwei Stunden Betreuung pro Woche in Landau & näherer Umgebung.

350€

/pro Monat

Sie sparen den Näherungswert von 2 Stunden Begleitung im Monat.

3 Stunden pro Woche

Der folgende Pauschalpreis gilt inkl. 19% USt. pro Monat bei einer Buchung für mindestens 6 Monate und beinhaltet drei Stunden Betreuung pro Woche in Landau & näherer Umgebung.

500€

/pro Monat

Sie sparen den Näherungswert von 3 Stunden Begleitung im Monat.

Geht das nicht auch noch (viel) billiger? Selbstverständlich geht alles noch (viel) billiger … sogar bis völlig umsonst: Sie dürfen im Schneegestöber Papierkleidung tragen und den Schnupfen bekommen Sie gratis dazu. Dann waren Ihre Bemühungen völlig umsonst.

Sie können weiterhin, sofern keine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht, Angehörige oder Nachbarn fragen, ob diese sich – ab und zu – um jemanden mit einer demenziellen Erkrankung kümmern. Das geht alles. Wenn Sie denken, dass das der Situation angemessen ist, dann tun Sie das genau so und machen ihre Erfahrungen. Vorsicht: die Grenzen zur Schwarzarbeit sind hier sehr eng:

Wenn Sie das nicht beherzigen, sondern auf Verdacht einfach nur wenig Geld an irgendjemanden bezahlen wollen für die vermeintlich billige soziale Betreuung, tragen Sie das enorme Risiko der Schwarzarbeit für die Ausführung von Dienstleistungen unter Verstoß gegen Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht sowie unter Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber den Behörden und Sozialträgern, mit allen dann zu erwartenden finanziellen oder strafrechtlichen Folgen. Mein Rat: lassen Sie es, denn das wird richtig teuer!

Sobald nämlich regelmäßig Geld für diese Dienstleistung fließt, haben Sie eine Menge an rechtlichen Vorgaben zu wissen und einzuhalten. Ist die beauftragte Person selbständig, haben Sie in der Regel wenig administrative Arbeit damit, landen jedoch letztlich bei meinen Preisen +-. Sind Sie jedoch Arbeitgeber der beauftragten Person, nun ja, dann haben Sie eine ziemliche Menge Arbeit und Kosten mehr. Was davon Sie wollen, müssen Sie entscheiden.

Wichtige Frage für einen Freund: Was passiert im Fall eines Schadens bei der betreuten Person oder bei der Person, die für keines oder kleines Geld eine große Arbeit machen soll? Die Privathaftpflicht deckt das nicht ab.

Außerdem existieren – neben der rein privaten Finanzierung – die folgenden Möglichkeiten zur staatlichen Unterstützung, bei deren Beantragung ich auch gern behilflich bin:

II. Finanzierungsmöglichkeiten

Drei zentrale Möglichkeiten zur Finanzierung sind:

Diese Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen miteinander kombiniert werden. Angehörige sollten auf die Vermeidung von Doppelfinanzierungen achten.

III. Erläuterungen

1. Persönliches Budget – Erklärung und Antrag

Das persönliche Budget nach § 29 SGB XI ermöglicht Menschen mit Behinderung, selbst über die Verwendung von Leistungen zu entscheiden. Statt Sachleistungen erhalten sie einen Geldbetrag, den sie für Assistenz, Begleitung oder andere unterstützende Maßnahmen einsetzen können. Beantragt wird das persönliche Budget bei einem Rehabilitationsträger (z. B. Pflegekasse, Sozialamt, Rentenversicherung).

Weiterführende Informationen

Musterformular

Antragsteller: Max Mustermann
Anschrift: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Versicherungsnummer: XXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Gewährung eines Persönlichen Budgets gemäß § 29 SGB IX zur Finanzierung von Assistenzleistungen im Alltag im Zusammenhang mit einer demenziellen Erkrankung. Ich bitte um Kontaktaufnahme zur Abstimmung einer Budgetkonferenz und zur Klärung des weiteren Verfahrens.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

2. Entlastungsbetrag – Erklärung und Antrag

Auf einen Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege einen Anspruch. Der Entlastungsbeitrag kann u.a. eingesetzt werden für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI. Dazu zählen auch Alltagsbegleiter, Betreuungsangebote oder haushaltsnahe Dienstleistungen.

Information des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) von Rheinland-Pfalz:

»Für die Finanzierung steht zum 1. Januar 2025 ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von monatlich bis zu 131 Euro zur Verfügung. Ab dem Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI für die Finanzierung verwendet werden. Voraussetzung für die Kostenerstattung der Pflegekassen ist eine landesrechtliche Anerkennung der Angebote im Sinne des § 45a SGB XI. Zuständig für die Anerkennung ist in Rheinland-Pfalz die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier.«

Weiterführende Informationen

Wie kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?

Die Nutzung erfolgt meist durch Erstattung nach Einreichung von Belegen bei der Pflegekasse. Es ist kein separater Antrag erforderlich, aber eine formale Anerkennung des Leistungserbringers gemäß § 45a Satz 2 SGB XI ist notwendig.

Hinweis

Derzeit bemühe ich mich um die erforderliche Anerkennung meiner Leistungen als nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für Rheinland-Pfalz (ADD). Bis zur erfolgten Anerkennung können meine Leistungen nicht über den Entlastungsbeitrag abgerechnet werden! Sobald diese Anerkennung erfolgt ist, wird dieser Hinweis entfernt.

Musterformular

Pflegekasse bei der XY-Krankenkasse
Versicherungsnummer: XXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich die beiliegenden Nachweise über die Nutzung von Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI ein und bitte um Erstattung der entstandenen Kosten.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

3. Eingliederungshilfe – Erklärung und Antrag

Auf Eingliederungshilfe gemäß Teil 2 des SGB IX haben Menschen mit wesentlichen Einschränkungen der Teilhabe (z. B. kognitive Einschränkungen infolge einer Demenz) einen Anspruch, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

Leistungsumfang

Die Eingliederungshilfe kann Assistenzleistungen, Freizeitbegleitung, Alltagsstrukturierung und mehr umfassen. Sie ist einkommensabhängig, wobei es hohe Freibeträge bei ambulanter Hilfe gibt. Beantragt wird die Eingliederungshilfe bei einem Träger der Eingliederungshilfe (Sozialamt oder kommunaler Träger).

Weiterführende Informationen

Musterformular

An das Sozialamt Musterstadt
Betreff: Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Eingliederungshilfe nach SGB IX Teil 2 zur Unterstützung der Teilhabe meiner an Demenz erkrankten Mutter im häuslichen Umfeld. Ziel ist eine begleitende Alltagsstrukturierung durch geeignete Assistenzpersonen.

Bitte senden Sie mir die erforderlichen Antragsformulare zu.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

IV. Übersichtstabelle: Gegenüberstellung der Hauptleistungen

KriteriumPersönliches Budget
(§ 29 SGB IX)
Entlastungsbetrag
(§ 45a SGB XI)
Eingliederungshilfe
(SGB IX Teil 2)
ZweckSelbstbestimmte Organisation von HilfenEntlastung pflegender AngehörigerTeilhabe am Leben in der Gesellschaft
AnspruchsberechtigteMenschen mit (drohender) BehinderungPflegebedürftige ab Pflegegrad 1Menschen mit wesentlichen Teilhabeeinschränkungen
HöheIndividuell, je nach Bedarf125 €/MonatJe nach Teilhabebedarf (Sach- oder Geldleistungen)
Antrag notwendig?JaNein (automatischer Anspruch, Nachweis nötig)Ja
LeistungserbringerFrei wählbarAnerkannte Dienste oder PersonenAmbulante Dienste, Einzelpersonen, Wohneinrichtungen
FlexibilitätSehr hochBegrenzt durch LandesrechtMittel bis hoch, je nach Maßnahme
Verwendung für Alltagsbegleitung?JaJaJa
VorrangregelungErsetzt andere Sozialleistungen (z. B. Pflegeleistungen)ErgänzendErgänzend oder primär, je nach Lage
Kombinierbar?Ja, mit Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag etc.Ja, mit Pflegegeld, Sachleistungen, EingliederungshilfeJa, mit Pflegeleistungen und Persönlichem Budget (keine Doppelfinanzierung)
NachweispflichtBudgetvereinbarung, VerwendungsnachweiseBelege bei Pflegekasse einreichenIndividuelle Leistungs- und Hilfeplanung
Zuständige StelleRehabilitationsträger (z. B. Pflegekasse, Sozialamt, Rentenversicherung)PflegekasseTräger der Eingliederungshilfe (Sozialamt oder kommunaler Träger)
Einkommensabhängig?NeinNeinJa (mit hohen Freibeträgen bei ambulanter Hilfe)