Demenzbegleitung | Demenzbetreuung: Nach Landesrecht gemäß 45a SGB XI anerkannte und zertifizierte Leistungen gemäß §§ 43b & 53b SGB XI mit Schwerpunkt Demenzbegleitung zu Hause und in Pflegeheimen in 76829 Landau, Landkreis Südliche Weinstraße, Landkreis Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis, Neustadt an der Weinstraße, Landkreis Bad Dürkheim. Kontakt: 0176/34 34 86 74; ed.ua1776516791dnal917765167912867@1776516791gnuti1776516791elgeb1776516791zneme1776516791d1776516791.

Professionelle Nähe

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Im Gesundheitsbereich spricht man intern von professioneller Distanz zwischen dem Menschen, um dessen Gesundheit es gerade geht, und demjenigen, der an dieser Stelle entsprechende Hilfeleistungen anbietet. Diese Methode beruht also auf der einseitigen Annahme des Hilfeleistenden, es sei möglich, zwischen sich und dem Hilfebedürftigen eine Distanz aufrechtzuerhalten, während man ihm mit professionellen Mitteln hilft. Begründet wird dieses Konzept mit der weiteren Annahme, durch diese Distanz könne sich der Hilfeleistende vor emotionaler Überlastung schützen. Bei der professionellen Distanz handelt es sich also im Prinzip um nichts anderes als eine psychologische Schutzkleidung. Man schützt sich vor den emotionalen Wirkungen der Krankheit des Hilfesuchenden, während man ihm helfen will. Ohne Zweifel kann das ein sinnvoller Ansatz sein, wenn er für den Hilfeleistenden funktioniert.

Ich favorisiere das weitergehende Konzept der professionellen Nähe. Was bedeutet professionelle Nähe? Meine Ausbildung in der buddhistischen Lehre beruht konsequenterweise auf der Grundlage des Buddhismus: das Mitgefühl. Mitgefühl ist nicht zu verwechseln mit Mitleid. Während uns das Mitleid – dem Begriff nach – mitleiden, also stellvertretend leiden lässt, gibt uns Mitgefühl die Möglichkeit des Fühlens mit dem anderen, jedoch ohne stellvertretend leiden zu müssen.

Beruht eine Hilfeleistung also auf Mitgefühl, hier als professionelle Nähe bezeichnet, können wir sowohl die Distanz selbst als auch das oft damit verbundene Gefühl des Hilfesuchenden vermeiden, seine Hilfebedürftigkeit sei eigentlich eine Belastung für andere, speziell eine Belastung für Angehörige.

Während also Hilfeleistende, die dem Hilfebedürftigen familiär nicht nahe stehen, sich durchaus eine professionelle Distanz leisten können, ist eine solche bei Angehörigen und gerade unmittelbaren Angehörigen wie der Ehefrau oder dem Ehemann oder den eigenen Kindern unmöglich. Und hier setzt das Konzept der professionellen Nähe an, indem es auch und vor allem die nahen Angehörigen des Hilfesuchenden einbezieht.

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